Aufgrund der Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht der letzten Jahre kam es zu vielen Übertragungen von Immobilien unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes. Dadurch rückt die umsatzsteuerliche Behandlung dieses Vorganges ins Rampenlicht. Die Judikatur des VwGH zum Thema wirtschaftliches Eigentum und AfA befeuert diesen Trend noch weiter. Dieser Beitrag soll auf den kürzlich erschienenen Artikel von Bodis und Pfeiffer replizieren.
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