Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1 / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Vorgezogene Verlustberücksichtigung (Atzmüller, SWK 28/2020, S. 1332)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sieht einen Verlustrücktrag vor und ermächtigt den BM für Finanzen, eine Verlustberücksichtigung bereits vor Durchführung der Veranlagung 2020 im Verordnungsweg vorzusehen. Mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung wurde dem entsprochen. Atzmüller stellt die Rechtslage und die praktische Umsetzung durch die Finanzverwaltung dar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/811

07.12.2020
Heft 23/2020