Im Zuge der Regierungsbildung würden in den jeweiligen Regierungsprogrammen die politisch gewollten Ziel- und Schwerpunktsetzungen definiert. Daneben ergebe sich legistischer Handlungsbedarf regelmäßig auch aus der Verpflichtung zur Umsetzung europäischer und internationaler Rechtsinstrumente sowie aufgrund hgRsp. Auch Anliegen der Rechtsanwender sollten angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gebe es Reformideen bzw Überlegungen der zuständigen Legisten. Der Beitrag gibt einen Überblick über absehbare Änderungen und Reformideen im materiellen und prozessualen Strafrecht aus Sicht der Sektion Strafrecht im BMJ.
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