Arbeitsrecht

Vorliegen einer Diskriminierung

Dr. Andreas Gerhartl

Die strukturellen Tatbestandsmerkmale einer Diskriminierung sind teilweise überaus komplex konzipiert und sind va im Zusammenspiel mit dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes häufig schwer zu fassen. Der folgende Beitrag versucht eine systematische Betrachtungsweise unter Einbeziehung va aktueller Judikatur und Diskussionspunkte.

Das Vorliegen einer Diskriminierung setzt eine Schlechterstellung (zumindest iwS) voraus. IdZ wird daher die Frage nach dem Vergleichsmaßstab aufgeworfen. Es muss sich dabei zum einen um eine vergleichbare Situation handeln und zum zweiten ist erforderlich, dass der Betroffene eine ungünstigere Behandlung erfährt als sie eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.1 Dies setzt daher eine nach Personen differenzierende Vorgangsweise des Arbeitgebers voraus. Stellt der Arbeitgeber bspw (generell) niemanden ein, gewährt er Arbeitnehmern keine Weiterbildungsmaßnahmen oder vereinbart er mit ihnen keine Entgelterhöhungen, kann daher auch niemand in Bezug auf Einstellung, Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen oder Entgelterhöhung diskriminiert werden.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/40

23.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.