Wirtschaftsrecht

Vorprozessuale Mahn- und Inkassospesen

Alexander Illedits

Bedient sich ein Unternehmer zur Eintreibung seiner fälligen Forderungen eines eigenen Mahnwesens oder schaltet er vor gerichtlicher Geltendmachung seiner Forderungen ein Inkassobüro ein, so kann er diese vorprozessualen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen im Zivilprozess geltend machen. Aus § 448a ZPO und § 6 Abs 1 Z 15 KSchG lässt sich ableiten, dass sich der Schuldner auch wirksam zum Ersatz vorprozessualer Mahn- und Inkassospesen für den Verzugsfall verpflichten kann.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 182

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Alexander Illedits

Dr. Alexander Illedits ist seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt in Wien und seit 1998 Partner der Winkler Reich-Rohrwig Illedits Wieger Rechtsanwälte – Partnerschaft. Er ist Autor diverser Veröffentlichungen zum Allgemeinen Zivilrecht mit Schwerpunkt Miet- und Wohnrecht sowie Universitätslektor an der SFU Wien.