Beiträge

Vorrang der geprüften Gesellschaft bei der Abschlussprüferhaftung

Dr. Clemens Jenny / Mag. Matthias Stipanitz, LL.M.

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 58/23k1

In der vorliegenden Entscheidung beschäftigt sich der OGH erstmals mit der Frage, wie die Haftungshöchstsummen nach § 275 Abs 2 UGB und § 62a BWG zwischen der geprüften Gesellschaft und geschädigten Dritten aufzuteilen sind. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Kernaussagen dieser Entscheidung und deren Auswirkungen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/5

29.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Clemens Jenny

Dr. Clemens Jenny ist Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes. Zuvor war er Rechtsanwalt in Wien und Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert regelmäßig zu zivil-, zivilverfahrens-, exekutions- und insolvenzrechtlichen Themen.

Matthias Stipanitz

Mag. Matthias Stipanitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte.