Am 7. Juni 2017 wurde von Österreich das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" in Paris unterzeichnet. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendung und den Rechtsfolgen des Art 10 MLI und mit den Auswirkungen auf das österreichische DBA-Netzwerk.
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Dr. Selina Siller, MSc. (WU) ist Berufsanwärterin in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wien. Zuvor war sie als Universitätsassistentin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien tätig.