Betriebsprüfung

Vorsteuerabzug bei Beratungsleistungen iVm Beteiligungsveräußerungen

Mag. Karin Kaufmann

Mit Urteil des EuGH vom 29. 10. 2009, C-29/08, AB SKF, wurde festgehalten, dass ein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsveräußerungen nicht per se ausgeschlossen werden kann. Ob aufgrund dieses EuGH-Judikats tatsächlich immer von einem Vorsteuerabzugsrecht bei Beteiligungsveräußerung ausgegangen werden kann, soll nachfolgend anhand eines Praxisfalls gezeigt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/131

16.02.2017
Heft 3/2017
Autor/in

Mag. Karin Kaufmann ist Prüferin in der Großbetriebsprüfung Wien, Branchenteam Lebensmittel.