Mit Urteil des EuGH vom 29. 10. 2009, C-29/08, AB SKF, wurde festgehalten, dass ein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsveräußerungen nicht per se ausgeschlossen werden kann. Ob aufgrund dieses EuGH-Judikats tatsächlich immer von einem Vorsteuerabzugsrecht bei Beteiligungsveräußerung ausgegangen werden kann, soll nachfolgend anhand eines Praxisfalls gezeigt werden.
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Mag. Karin Kaufmann ist Prüferin in der Großbetriebsprüfung Wien, Branchenteam Lebensmittel.