Artikelrundschau Februar 2017 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Vorsteuerabzug bei Beratungsleistungen iVm Beteiligungsveräußerungen (Kaufmann, ÖStZ 2017/131, S. 71)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der EuGH habe festgehalten, dass ein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsveräußerungen nicht per se ausgeschlossen werden könne. Ob aufgrund dieses EuGH-Judikats tatsächlich immer von einem Vorsteuerabzugsrecht bei Beteiligungsveräußerung ausgegangen werden kann, zeigt die Autorin anhand eines Praxisfalls. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung könne dann vorliegen, wenn kein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen bestehe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/275

18.04.2017
Heft 7/2017