(Ehrke-Rabel, ÖStZ 2010/216, S. 97)
Das EuGH-Urteil Rs VNLTO habe das geltende Verständnis der USt-rechtlichen Behandlung gemischt genutzter Gegenstände ins Wanken gebracht. Nicht jede nichtwirtschaftliche Verwendung eines an sich unternehmerisch und steuerpflichtig genutzten Gegenstands oder einer so genutzten Dienstleistung sei als unternehmensfremd zu qualifizieren. Das EuGH-Urteil mache ein Umdenken erforderlich, kläre über Dinge auf, die für geklärt gehalten wurden, und werfe auch neue Fragen auf, auf die im Beitrag eingegangen wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.