Der Finanzminister hat unlängst im Rahmen einer Veranstaltung erzählt, er habe eine Verordnung nicht unterschrieben, weil sie infolge zahlreicher Verweisungen unlesbar war. - Diese Sensibilität eines Ministers für die Verständlichkeit von Gesetzen lässt generell und auch für das folgende Beispiel hoffen: Versteuert der Leistungsempfänger seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung), dann kann er den Vorsteuerabzug erst dann geltend machen, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist. Davon gibt es Ausnahmen, die allerdings derart kompliziert formuliert sind, dass das Gesetz kaum zu verstehen ist. Es unterscheidet auch nicht zwischen "besteuern" und "versteuern". - Außerdem: Die Regel gehört generell vor die Ausnahme und nicht umgekehrt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.