Erkenntnisse des EuGH

Vorsteuerabzug bleibt bei Aufgabe eines Beteiligungserwerbsvorhabens einer gemischten Holding für damit in Zusammenhang stehende Kosten; bloße Absicht reicht jedoch nicht für Vorsteuerabzug einer Bankprovision für die Errichtung einer Anleihe, wenn das Kapital in der Folge für ein Darlehen verwendet wird

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Sechste Richtlinie: Art 4 Abs 1 und 2 und Art 17

Abs 1, 2 und 5

UStG 1994: § 12

#

EuGH 12. 11. 2020, C-42/19, Sonaecom SGPS SA
gegen Autoridade Tributária e Aduaneira,
ECLI:EU:C:2020:913

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/219

01.11.2021
Heft 21/2021