(Pernegger, ÖStZ 2008/940, S. 478)
In der Rs Securenta (Entscheidung vom 13. 3. 2008, C-437/06) hat sich der EuGH mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Aufwendungen für die Ausgabe von Beteiligungen durch eine Gesellschaft, die sowohl unternehmerischen als auch nichtunternehmerischen Tätigkeiten nachgeht, auseinandergesetzt und dabei die "Infektionstheorie" verworfen. Der Autor beschreibt den Verfahrensgang vom Finanzgericht bis zum EuGH und untersucht die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.
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