Steuerrecht

Vorsteuerabzug für Kleinbusse - Vorlage an den EuGH

Nikolaus Zorn

Die in Österreich 1996 vorgenommene Einschränkung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Kleinbusse könnte gegen EG-Recht verstoßen.

Hofrat des VwGH

Der durch § 12 Abs 2 Z 2 UStG normierte Vorsteuerausschluss für bestimmte Kraftfahrzeuge erstreckt sich nicht auf Busse und LKW. Aufgrund eines Erlasses des BMF (AÖF 1987/330) sah die Verwaltungspraxis bis 1996 Fahrzeuge mit einem kastenwagenförmigen Äußeren und einer Beförderungsmöglichkeit von mehr als 6 Personen als (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Kleinbusse an. Die zu § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 ergangene Verordnung BGBl 1996/273 normierte sodann (mit Wirkung ab 15. 2. 1996) strengere Voraussetzungen für Kleinbusse (insb Laderaum von mindestens 500 mm hinter der dritten Sitzreihe).

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 751

15.11.1999
Heft 11/1999
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.