Die Entscheidung EuGH 22. 2. 2001, C-408/98 „Abbey National“ wurde vom BMF zum Anlass genommen, Erleichterungen bezüglich des Vorsteuerabzugs aus Emissionsaufwendungen in die UStR 2000 aufzunehmen. Der folgende Beitrag veranschaulicht die Folgen dieser Neuerung anhand praktischer Beispiele und zeigt zum Vergleich, wie das Vorsteuerabzugsrecht aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Anteilsrechten nach der in Österreich bisher herrschenden Auffassung beurteilt wurde. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Auswirkungen die Entscheidung „Abbey National“ auf den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit unter das Umgründungssteuergesetz fallenden Vorgängen hat.
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