Die umsatzsteuerliche Organschaft war und ist ein Thema, das in den letzten Jahren stark in den Fokus des wissenschaftlichen Diskurses gerückt ist. Zurückzuführen ist dies ua auf die Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH, angestoßen durch die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuergruppe im Jahr 2009.1 Auf Basis dieser Mitteilung kam es zu Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten, die sich mit dem Thema des persönlichen Anwendungsbereichs der Organschaft auseinandersetzten.2 Daran anschließend musste der EuGH eine Frage zum territorialen Anwendungsbereich von Organschaften beantworten, die sich vor allem mit der Frage des Zusammenwirkens der Unternehmenseinheit zwischen Hauptniederlassungen und Betriebsstätten3 sowie den nicht steuerbaren Innenumsätzen von Organschaften beschäftigte.4 Ein Jahr darauf wurde der Gerichtshof zum sachlichen Anwendungsbereich der deutschen Organschaft befragt.5
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