Erzielt ein Unternehmer sowohl Umsätze, die vom Vorsteuerabzug ausschließen, als auch Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, dann ist nur ein Teil der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig.
Die Frage, welche Methoden bei der Ermittlung des nicht abzugsfähigen Teils der Vorsteuern anzuwenden sind, ist vor allem im Bereich der Bank- und Versicherungsleistungen als auch im Immobiliensektor von großer Bedeutung.
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Mag. Robert Pernegger ist stellvertretender Gruppenleiter einer Auslandsgruppe und Fachbereichsleiter für Umsatzsteuer in der GBP Wien-Körperschaften. Daneben Vortragender auf den Gebieten der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer an der Bundesfinanzakademie. Mitverfasser der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrichtlinien.