Steuerrecht aktuell

Vorsteuerausschlussbestimmung für Aufwendungen von privatem Wohnungsraum EU-konform

HR Dr. Otto Sarnthein

VwGH 28. 5. 2009, 2009/15/0100

Die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 (gleichlautend § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972) für gemischt genutzte Gebäude hinsichtlich der Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienenden Gebäudeteile ist nach Art 17 Abs 6 der 6. RL weiterhin anwendbar. Der nationale Gesetzgeber hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs sein diesbezügliches gemeinschaftsrechtliches Beibehaltungsrecht nicht aufgegeben. Damit stellt sich - bis zu einem künftigen Inkrafttreten anderer Bestimmungen - weiterhin dieselbe Rechtslage dar, wie sie vor Beginn des Beitritts zur Europäischen Union bestanden hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/695

15.07.2009
Heft 14/2009
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.