Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Vorsteuerausschlussbestimmungen für Körperschaften

(Kaufmann/Haider/Winnerroither, ÖStZ 2012/856, S. 440)

Nicht alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die für ein Unternehmen ausgeführt werden, berechtigen zum Vorsteuerabzug. Neben der Ausnahmebestimmung betr die Vorsteuern iZm PKW-Aufwendungen werden weitere Vorsteuern vom Abzug ausgeschlossen, indem sie ex lege als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten. Die Autoren gehen näher auf diese Ausschlussbestimmungen, soweit sie Körperschaften betreffen, ein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/964

08.11.2012
Heft 21/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.