(Kaufmann/Haider/Winnerroither, ÖStZ 2012/856, S. 440)
Nicht alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die für ein Unternehmen ausgeführt werden, berechtigen zum Vorsteuerabzug. Neben der Ausnahmebestimmung betr die Vorsteuern iZm PKW-Aufwendungen werden weitere Vorsteuern vom Abzug ausgeschlossen, indem sie ex lege als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten. Die Autoren gehen näher auf diese Ausschlussbestimmungen, soweit sie Körperschaften betreffen, ein.
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