(Galehr, SWK 16/2009, S 523)
Bei Städten und Gemeinden als KöR fällt eine Vielzahl von Gemeinkosten in dem Sinn an, dass die betreffenden Ausgaben sowohl durch hoheitliche als auch durch unternehmerische Bereiche dieser KöR verursacht werden. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit einer sachgerechten und durchführbaren Methode zur Aufteilung der Vorsteuern aus diesen Gemeinkosten.
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