Steuerrecht

Vorsteuerberichtigung: „Änderung der Verhältnisse“

Werner Doralt

Wurde ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, weil die Umsätze zu Unrecht als steuerpflichtig behandelt worden sind, und kann der Vorsteuerabzug wegen Rechtskraft nicht mehr korrigiert werden, dann führt die später richtige rechtliche Beurteilung der Umsätze gleichzeitig auch zu einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse. Das hat jüngst der BFH entschieden.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 110

15.02.1998
Heft 2/1998
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.