Nach aktuellen Schlussanträgen des Generalanwaltes stehen dem Erfordernis einer Vorsteuerkorrektur bei Änderungen der nationalen Rechtslage die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit entgegen. Danach ergibt sich das Unterbleiben von Vorsteuerkorrekturen bei Änderungen der nationalen Rechtslage bereits aus dem Gemeinschaftsrecht.
Die unterdrückte Vorsteuerberichtigung
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