Wirtschaftsrecht

Vorzeitige Kündigung von prämienbegünstigten Lebensversicherungen

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro

Anmerkung zu OGH 7 Ob 168/12z

Mit der E 7 Ob 168/12z, RdW 2013/285, 282 setzt der OGH seine Rsp, nach der Lebensversicherungen in der Form der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge infolge materieller Derogation des § 165 VersVG durch §§ 108g ff EStG zehn Jahre unkündbar sind (RIS-Justiz RS0127200), weiter fort. Diese ist jedoch trotz literarischer Unterstützung vornehmlich durch steuerrechtlich ausgerichtete Beiträge und solche aus dem Interessenbereich der Versicherungen äußerst problematisch.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/259

17.05.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.