(Bramerdorfer, RdW 2008/520, S. 555)
Der UFS Graz vertritt in seiner Entscheidung vom 21. 1. 2008, RV/0729-G/06, die Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungszahlungen des Mieters bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag durch den Vermieter. Der Autor untersucht diese Entscheidung und kommt zum Ergebnis, dass es bei kritischer Würdigung an einer umsatzsteuerbaren Leistung mangelt. Bei Annahme einer umsatzsteuerbaren Leistung wäre diese umsatzsteuerbefreit gewesen.
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