Arbeitsrecht

Vorzeitiges Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratssorgfalt

Georg Schima

Fall 1: Anfang 1988 beschließt der Aufsichtsrat der mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehenden C-Bank, sich vom Vorsitzenden des Vorstandes, A, zu trennen, weil A knapp davor in erster Instanz, dh noch nicht rechtskräftig, wegen falscher Beweisaussage (§ 288 StGB) strafgerichtlich verurteilt worden war. Die Auflösung erfolgte „im Einvernehmen“ unter Aufrechterhaltung der - A im Falle der unverschuldeten Abberufung zustehenden - vollen Abfertigungs- und Pensionsansprüche1).

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 448

01.12.1990
Heft 12/1990
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).