Steuerrecht

VwGH: § 12 Abs 10 UStG dient nicht zur Fehlerkorrektur

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Anerkennt das Finanzamt im Investitionsjahr zu Unrecht Vorsteuern und liegt für dieses Jahr eine rechtskräftige Veranlagung vor, so kann das Finanzamt die zu Unrecht anerkannte Vorsteuer nicht in den Veranlagungen der Folgejahre auf der Grundlage der Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10-12 UStG zurückfordern. - VwGH 18. 12. 2017, Ra 2016/15/0084.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/102

19.02.2018
Heft 2/2018