Steuerrecht

VwGH: Abgabenhaftung nach finanzstrafrechtlicher Verurteilung

Nikolaus Zorn

§ 11 BAO normiert eine Haftung für Abgabenschulden bei Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung. Bei der Entscheidung über die Haftung kommt dem BFG auch in Ermessensfragen volle Kognition zu. Die im Strafurteil verhängte Wertersatzstrafe ist (ebenso wie die Strafe des Verfalls) nicht auf die Abgabenhaftung anzurechnen. - VwGH 8. 9. 2020, Ra 2020/13/0029.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/551

23.10.2020
Heft 10/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.