Steuerrecht

VwGH: Abgabenhinterziehung des Rechtsvertreters wegen schlampiger Klienten

Nikolaus Zorn

Hat sich der Rechtsvertreter gegenüber den Klienten verpflichtet, für sie die Steuererklärung einzureichen, begeht er durch das Unterlassen der Steuererklärung nur dann eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, wenn ihm das Abfassen einer korrekten Steuererklärung tatsächlich möglich war. - VwGH 28. 3. 2023, Ra 2021/16/0097.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/394

20.07.2023
Heft 7/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.