Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

VwGH: Allein auf den Zweck der Ausschreibungsbestimmung abstellende Deutung ist unzulässig

Bearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler / RA Dr. Dagmar Malin

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Artikel-Nr.
RdW 2017/364

17.07.2017
Heft 7/2017