Zur Vorgeschichte
Die Berufungsbehörde hat ihren eigenen, beim VfGH angefochtenen Bescheid (Berufungsentscheidung) nachträglich wieder aufgehoben und die Partei dadurch im VfGH-Verfahren klaglos gestellt (§ 300 Abs 1 BAO). Das Finanzamt war mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und hat gegen diesen Aufhebungsbescheid (Amts-)Beschwerde an den VwGH erhoben, die jedoch erfolglos geblieben ist: Sie wurde mit Beschluss des VwGH vom 19. 4. 2006, 2005/13/0097, zurückgewiesen.
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