Steuerrecht

VwGH: Assoziationsabkommen Türkei garantiert keine volle Niederlassungsfreiheit

Nikolaus Zorn

Im Rahmen der Gruppenbesteuerung kennt das Gesetz für vor dem 1. März 2014 angeschaffte Beteiligungen eine Firmenwertabschreibung (auf die Dauer von 15 Jahren), wobei die weitere Abschreibbarkeit der offenen Fünfzehntel von der Erfüllung der in § 26c Z 47 KStG verankerten Vertrauensschutzbedingung abhängig ist. Strittig wurde, ob eine solche Fünfzehntelabsetzung auch bei Beteiligungen an türkischen Gesellschaften möglich ist. - VwGH 1. 3. 2023, Ro 2022/13/0008.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/262

12.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.