Steuerrecht

VwGH: Auch "leere" Beschwerden wahren die Beschwerdefrist

Nikolaus Zorn

Für das BAO-Verfahren gilt: Wird eine Beschwerde bewusst mangelhaft verfasst (zB ohne Beschwerdebegründung), führt dies nicht zur Zurückweisung der Beschwerde. Vielmehr hat das Finanzamt gem § 85 Abs 2 BAO die Mängelbehebung aufzutragen. - VwGH 18. 1. 2021, Ra 2020/13/0065.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/188

19.03.2021
Heft 3/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.