Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

VwGH: Aufklärungsverlangen darf sich auch auf Unklarheiten bzw Zweifel betreffend eine nicht wesentliche Position beziehen

Bearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler / RA Dr. Dagmar Malin

§

BVergG 2018: § 141 Abs 2

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VwGH 8. 9. 2021, Ro 2020/04/0007

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Artikel-Nr.
RdW 2022/96

18.02.2022
Heft 2/2022