Nach der EuGH-Entscheidung Titanium ergeben sich für ein deutsches Vermieter-Ehepaar Probleme (für Jahre vor 2022) mit dem Vorsteuerabzug für ihre österreichische Ferienwohnung. - VwGH 21. 6. 2023, Ra 2022/15/0062.
Ein in Deutschland wohnendes Ehepaar kaufte 2015 vom Bauträger (P-GmbH) eine neue Wohnung in Österreich in einem Wohnungseigentumsobjekt und beauftragte - genauso wie die anderen Wohnungseigentümer - diese P-GmbH durch einen "Betreibervertrag", die Wohnung laufend kurzfristig als Ferienwohnung zu vermieten. Noch im Jahr 2015 verzichtete das Ehepaar auf die Kleinunternehmerregelung und ersuchte um Erteilung einer UID. Die Übergabe der Wohnung an das Ehepaar erfolgte im Dezember 2015.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.