Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechts kann eine EU-Gesellschaft ohne inländische Zweigniederlassung Gruppenträger einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG sein. Der Ergebnisausgleich zwischen inländischen Schwestergesellschaften (mit ausländischer Mutter) ist damit sichergestellt. - VwGH 27. 3. 2024, Ro 2023/13/0018.
Die in Deutschland ansässige BB-GmbH (Muttergesellschaft) hatte in Österreich keine Zweigniederlassung, aber zwei österreichische Tochter-GmbHs (99,8 % Beteiligung an B-GmbH und 100 % Beteiligung an BE-GmbH).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.