Die Benachteiligung von Dividenden ausländischer Portfoliobeteiligungen verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht.
§ 10 KStG normiert ua eine KöSt-Befreiung für Beteiligungserträge. Dividenden aus Inlandsbeteiligungen sind stets steuerfrei (Abs 1). Dividenden aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sind nur dann steuerfrei, wenn das Beteiligungsausmaß zumindest 10 % beträgt (Abs 2). Für Dividenden aus ausländischen Portfoliobeteiligungen (unter 10 %) besteht also keine Steuerbefreiung.
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