Wird die Beschwerde- oder Vorlagefrist versäumt und sodann die Wiedereinsetzung nach § 308 BAO begehrt, kann auch für die Zeit des Wiedereinsetzungsverfahrens die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO gewährt werden. - VwGH 29. 3. 2023, Ra 2021/15/0110.
Nach dem Ergehen einer abweisenden BVE betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer stellte der Steuerpflichtige einen Vorlageantrag, den das Finanzamt allerdings als verspätet zurückwies.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.