Steuerrecht

VwGH: Begünstigte Besteuerung der Abfindung des Pensionsanspruchs der Rechtsanwälte

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Die Abfindung des durch die Satzung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen eingeräumten Zusatzpension wird nach § 67 Abs 4 EStG begünstigt versteuert. - VwGH 26. 4. 2017, Ro 2015/13/0020.

Der Rechtsanwalt erreichte im Jahr 2012 das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Er hatte Anspruch auf eine Zusatzpension von der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien. Diesen Anspruch ließ er sich im Jahr 2012 zu 50 % abfinden, indem er bei der Rechtsanwaltskammer die Auszahlung der "Teilabfindung" der Altersrente in Höhe von 50 % des Kontostandes und im Übrigen eine Altersrente auf Basis des dadurch reduzierten Guthabens beantragte.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/317

20.06.2017
Heft 6/2017