Für einen zur Vorsteuer berechtigenden Pkw Tesla (Kaufpreis inkl USt 79.960 €) anerkannten das Finanzamt und das BFG als angemessene Anschaffungskosten nur 33.333 €. Diese Ansicht bestätigte der VwGH mit Erk 20. 3. 2024, Ro 2022/15/0043: Für Pkw, die zum Vorsteuerabzug führen (E-Pkw), sei die Pkw-Angemessenheitsverordnung so zu interpretieren, dass die übliche Angemessenheitsgrenze von 40.000 € um den Umsatzsteueranteil reduziert werden müsse.
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