Abkehr vom Urkundenprinzip nach bisheriger Auffassung?
Die papierlose Urkunde wurde in den letzten Jahren, seit der Veröffentlichung der Gebührenrichtlinien, in der Literatur vielfach diskutiert. Die fast einhellige Meinung war, eine nicht physische Urkunde kann keine Gebührenpflicht auslösen.1 Die Auffassung wurde auch in einer Entscheidung des UFS Linz bestätigt.2 Die gegen diesen Berufungsbescheid eingebrachte Amtsbeschwerde war erfolgreich, der VwGH hat erkannt, dass ein mit einer sicheren digitalen Signatur versehenes (nicht ausgedrucktes) Dokument eine Urkunde darstellt und gebührenpflichtig ist.3 Dieses Erkenntnis wird in der Folge kritisch analysiert, weiters werden mögliche weitreichende Konsequenzen skizziert.
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