Steuerrecht aktuell

VwGH bestätigt die papierlose Urkunde!

Dr. Gerald Moser

Abkehr vom Urkundenprinzip nach bisheriger Auffassung?

Die papierlose Urkunde wurde in den letzten Jahren, seit der Veröffentlichung der Gebührenrichtlinien, in der Literatur vielfach diskutiert. Die fast einhellige Meinung war, eine nicht physische Urkunde kann keine Gebührenpflicht auslösen.1 Die Auffassung wurde auch in einer Entscheidung des UFS Linz bestätigt.2 Die gegen diesen Berufungsbescheid eingebrachte Amtsbeschwerde war erfolgreich, der VwGH hat erkannt, dass ein mit einer sicheren digitalen Signatur versehenes (nicht ausgedrucktes) Dokument eine Urkunde darstellt und gebührenpflichtig ist.3 Dieses Erkenntnis wird in der Folge kritisch analysiert, weiters werden mögliche weitreichende Konsequenzen skizziert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2011/733

01.09.2011
Heft 17/2011
Autor/in
Gerald Moser

Mag. Dr. Gerald Moser ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umgründungen, Konzernsteuerrecht, Gebühren und Verkehrsteuern und M&A-Beratung. Darüber hinaus Autor in diversen Fachzeitschriften zum Thema Steuer- und Unternehmensrecht.