Steuerrecht Aktuell

VwGH bestätigt Gruppenbildung mit einer EU-Gruppenträgerin ohne Zweigniederlassung in Österreich

Dominic Krenn, LL.M. / Franz Wallig, MSc.

In der Entscheidung vom 27. 3. 2024, Ro 2023/13/0018 ermöglichte der VwGH die Gruppenbildung nach § 9 KStG zwischen einer beschränkt steuerpflichtigen Gruppenträgerin aus Deutschland ohne Zweigniederlassung im Inland und zwei inländischen Tochtergesellschaften. Dabei erkennt der VwGH die inländischen Tochtergesellschaften für Zwecke der Gruppenbesteuerung als fiktive Betriebsstätten der Gruppenträgerin an. Dieser Beitrag diskutiert die Folgen der Entscheidung aus nationaler und abkommensrechtlicher Sicht.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/613

02.12.2024
Heft 23/2024
Autor/in
Dominic Krenn

Dominic Krenn, LL. M. (WU) ist Freshfields-Forschungsprojektassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.

Franz Wallig

Franz Wallig, MSc (WU) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).