Steuerrecht

VwGH: Besteuerung der im Ausland tätigen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH

Nikolaus Zorn

Gem Art 15 DBA-Russland 2003 richtet sich das Besteuerungsrecht für den Geschäftsführerbezug nach dem Tätigkeitsort. Sollte allerdings Art 16 DBA-Russland anwendbar sein, richtet sich das Besteuerungsrecht nach der Geschäftsleitung der GmbH. - VwGH 10. 5. 2021, Ra 2019/15/0095.

Eine österreichische GmbH mit Tätigkeitsbereich in Russland hatte drei (nicht beteiligte) Geschäftsführer, die jeweils über einen Wohnsitz in Österreich verfügten.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/357

21.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.