Wenn der Betriebsinhaber im betreffenden Wirtschaftsjahr die Veräußerung einer Beteiligung bereits vorbereitet, zählt diese Beteiligung zum Umlaufvermögen. - VwGH 23. 11. 2016, Ro 2014/13/0011.
Eine Wirtschaftstreuhand-GmbH (= Revisionswerberin, Rw) hatte im April 2006 um 720.000 € alle Anteile an der D GmbH gekauft. Im Jahr 2007 kam es zu einer Gewinnausschüttung an die Wirtschaftstreuhand-GmbH von 105.000 €. In der Bilanz der Wirtschaftstreuhand-GmbH zum 31. 1. 2007, die dem Finanzamt im April 2008 vorgelegt wurde, wurde auf die Beteiligung an der D GmbH eine Teilwertabschreibung von 180.000 € vorgenommen (Bewertung mit 540.000 €). Bei Bilanzerstellung war bereits bekannt, dass die Beteiligung mit Vertrag vom 20. 6. 2007 um den Abtretungspreis von 553.000 € verkauft wird.
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