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VwGH: Betriebsanlage - Änderungsgenehmigung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Nach stRsp des VwGH ist Gegenstand eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 81 GewO 1994 nur die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, nicht jedoch die geänderte Betriebsanlage insgesamt. Die Rechtskraft der Genehmigung gem § 81 GewO 1994 kann daher immer nur jene Änderungen umfassen, die Gegenstand des jeweiligen Änderungsgenehmigungsverfahrens gewesen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/364

23.07.2021
Heft 7/2021