Steuerrecht

VwGH: Beweisverwertungsverbot bei Dienstnehmereinkünften aus Bestechungen

Nikolaus Zorn

Der leitende Angestellte soll in Ausübung seiner Dienstnehmerfunktion einerseits strafrechtliche Untreue begangen haben und andererseits Dritte (gegen Kick-back-Zahlungen an sich selbst) bestochen haben, woraus er massive Geldbezüge lukriert habe. Bei der Erfassung dieser Geldbezüge als Dienstnehmereinkünfte wurde strittig, ob für die im gerichtlichen Strafverfahren durch Rechtshilfe aus dem Ausland eingeholten Informationen ein Beweisverwertungsverbot besteht. - VwGH 8. 10. 2020, Ra 2020/13/0044.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/671

18.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.