Steuerrecht

VwGH: Bilanzierung nach Schätzung durch das Finanzamt

Nikolaus Zorn

Die Steuerpflichtige bewirkte durch Nichteinreichung der Steuererklärungen die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und erstellte erst nach Ergehen der Steuerbescheide erstmals die Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dass dadurch die rechtskräftige Einkommensteuervorschreibung geändert wird, ist nicht immer sichergestellt. - VwGH 24. 2. 2021, Ra 2020/15/0105.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/244

23.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.