Nach der Verschmelzung eines Gruppenträgers auf eine gruppenfremde GmbH kann zwar eine neue Gruppe mit dieser GmbH als neuer Gruppenträgerin gebildet werden. Strittig wurde vor dem VwGH allerdings, ab welchem Zeitpunkt die neue Gruppenbildung möglich ist. - VwGH 15. 5. 2019, Ra 2018/13/0029-0036.
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