Der Wohn- und Arbeitsort der einen Person lag entfernt vom Wohn- und Arbeitsort der anderen Person. Werden die beiden Personen ein Paar und begründen sie unter unveränderter Beibehaltung ihrer Berufstätigkeit einen gemeinsamen Familienwohnsitz in einer der beiden Wohnungen, können Kosten der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten abgesetzt werden. - VwGH 29. 5. 2014, Ra 2023/15/0087.
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