Steuerrecht

VwGH: Einbringung eines Betriebes mit bloß einem Kunden

Nikolaus Zorn

Die Einbringung eines Einzelunternehmens, das Dienstleistungen bloß an einen (Stamm-)Kunden erbracht hat, in eine GmbH ist nach Art III UmgrStG möglich. Die nachfolgende Zurechnung der Einkünfte an den Einbringenden oder an die GmbH ist unabhängig davon, ob die Betriebseinbringung als solche steuerlich anerkannt wird. - VwGH 17. 12. 2020, Ra 2019/15/0096.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/116

19.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.