Steuerrecht

VwGH: Einbringung nach UmgrStG ohne Stichtagsbilanz

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Das in Art III UmgrStG normierte Erfordernis der Stichtagsbilanz und der Einbringungsbilanz kann auch erfüllt sein, wenn diese beiden Steuerbilanzen nicht in einer allen Formvorschriften entsprechenden Weise vorliegen. - VwGH 14. 5. 2020, Ra 2020/13/0018.

Mit zwei Umgründungen auf denselben Stichtag (31. 12. 2009) wurde der Betrieb der F-GmbH in die I-GmbH überführt: Es wurde nämlich einerseits mit Umwandlungsbeschluss vom 29. 9. 2010 die F-GmbH im Wege der verschmelzenden Umwandlung auf der Grundlage der Bilanz zum 31. Dezember 2009 auf eine Privatstiftung als Hauptgesellschafterin übertragen (Art II UmgrStG). Und zugleich wurde der dadurch übertragene Betrieb mit Einbringungsvertrag vom 29. 9. 2010 zum 31. Dezember 2009 von der Privatstiftung in die I-GmbH eingebracht (Art III UmgrStG). Der zweite Schritt, also die Einbringung, erfolgte allerdings unter Zurückbehaltung der Betriebsliegenschaft und von Verbindlichkeiten. § 1 Abs 2 PSG wurde in diesem Zusammenhang nicht angesprochen.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/404

17.07.2020
Heft 7/2020
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.